AV-Vertrag

 

Selbstverständlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit uns zu schließen. Darin ist geregelt, wie wir mit Ihren Daten sowie mit den Daten Ihrer Kunden gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO verfahren. Wenn Sie einen AV-Vertrag abschließen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

 

• Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (AV) im Kundenbereich der Webseite downloaden (verfügbar ab dem 25. Mai 2018) 

Der dafür benötigte Zugang (Passwort) können unsere Kunden jederzeit und ohne Registrierung unter datenschutz[at]edv-sachverstaendiger-mkk.de anfordern.

 

• Füllen Sie den AV-Vertrag vollständig aus und unterschreiben Sie ihn.

 

• Nach Erhalt prüfen wir den AV-Vertrag und schicken ein gegengezeichnetes Exemplar an Sie zurück. Das zweite Original verbleibt bei uns.

 

• Sofern Sie lediglich den Rückversand als PDF per E-Mai wünschen, genügt die postalische Übersendung eines einfachen Dokumentensatzes.

 

Dem AV-Vertrag ist die Anlage TOM (Technische und organisatorische Maßnahmen) beigefügt. Sie enthält Informationen bzgl. der praktischen Umsetzung der DSGVO. Den AV-Vertrag und die Anlage TOMs können Sie über den Kundenbereich der Webseite unter dem Punkt "DSGVO-Hinweise" beziehen.

 

Hinweis: Wir möchten an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass sowohl AV als auch TOM für Ihre interne datenschutzrechtliche Dokumentation vorgesehen ist und keinesfalls auf Ihrer öffentlich erreichbaren Website eingestellt werden darf. Die AV ist keine Datenschutzerklärung. Da in AV und TOM interne Prozesse beschrieben werden, stellen diese Dokumente vertrauliche Informationen dar. Vor allem aus Datensicherheitsgründen haben wir uns deshalb bewusst dagegen entschieden, diese zum öffentlichen Abruf bereit zu stellen.