Schiedsgutachten

Schiedsgutachten

 

Das Schiedsgutachten ist die Stellungnahme eines unabhängigen, unparteiischen und sachverständigen Dritten zu einem zwischen den Parteien umstrittenen Sachverhalt. Die Parteien erhalten eine verbindliche Klärung ihrer bei Vertragsdurchführung entstandenen Streitfrage und vermeiden den Gang zu Gericht. Wir später dennoch ein Gericht eingeschaltet, ist dieses an die im Schiedsgutachten getroffenen Tatsachenfeststellung gebunden.


Mediation ist eine besonders im angloamerikanischen Raum verbreitete Konfliktlösungstechnik, die auch in Deutschland immer größeren Anklang findet. Wörtlich übersetzt bedeutet Mediation „Vermittlung“. Der Mediator versucht als neutraler Dritter zwischen den Parteien zu vermitteln. Wichtig ist dabei, dass in erster Linie die Parteien selbst eine Lösung erarbeiten; der Mediator hilft den Parteien lediglich dabei, erarbeitet aber selbst keine eigenen Lösungsvorschläge. Der Mediator hat somit an ders als ein Richter keine Entscheidungsgewalt. Die rechtliche Beurteilung des Streitfalles steht nicht im Vordergrund. Es kommt vielmehr darauf an, die wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Parteien herauszuarbeiten und dann gemeinsam eine für beide Seiten möglichst vorteilhafte Einigung zu finden. Mediation beruht dabei auf dem Prinzip der Freiwilligkeit, so dass eine Gesprächs-und Einigungsbereitschaft der Parteien erforderlich ist.